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Hotel Restaurant Daute
Kesberner Straße 24
58644 Iserlohn

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USt-IdNr. : 328 504 11 436
Inhaltlich Verantwortlicher gemäß §6 MDStV : Berthold Daute

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen
für den Hotelaufnahmevertrag (AGBH 8.1)

1 Geltungsbereich

  1. 1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Landgasthofs Daute (Hotelaufnahmever- trag). Sie gelten nicht für Pauschalreisen im Sinne des § 651a BGB. Der Begriff »Hotelaufnahmevertrag« umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelzimmervertrag.
  2. 2 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Landgasthofs Daute in Textform, wobei das Recht zur Kündigung gemäß § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird.
  3. 3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.

2 Vertragsabschluss, -partner

  1. Vertragspartner sind der Landgasthof Daute und der Kunde. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch den Landgasthof Daute zustande. Für den Fall der Buchung über die gasthofeigene Homepage kommt der Vertrag über Anklicken des Buttons »ZAHLUNGSPFLICHTIG BUCHEN« zustande.

3 Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

  1. 1 Der Landgasthof Daute ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
  2. 1.1 Der Landgasthof Daute ist berechtigt im Falle einer nicht auszuschließenden Überbuchung oder bei einem unbeabsichtigten Ausfall eines gebuchten Zimmers, bedingt z.B. durch einen technische Defekt o.ä., Ersatz eines gleichwertigen oder besseren Zimmers, in einem ortsnahen Partnerhotel zu sorgen.
  3. 2 Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbartenbzw. geltenden Preise des Landgasthofs Daute zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über den Landgasthof Daute beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Landgasthof Daute verauslagt werden.
  4. 3 Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abga-ben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.
  5. 4 Wurde Zahlung auf Rechnung vereinbart, so hat die Zahlung – vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung – binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zu erfolgen. Ist eine Bezahlung auf Rechnung vereinbart, muss der Auftraggeber bzw. Gast eine Kostenübernahme erklären. Dies ist per Fax, Brief oder E-Mail möglich.
  6. 5 Der Landgasthof Daute ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen.
  7. 6 In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist der Landgasthof Daute berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.5 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
  8. 7 Der Landgasthof Daute ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.5 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Ziffer 3.5 und/oder Ziffer 3.6 geleistet wurde.
  9. 8 Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Landgasthofs Daute aufrech- nen oder verrechnen.
  10. 9 Der Kunde ist damit einverstanden, dass ihm die Rechnung auf elektronischem Weg übermittelt werden kann.

4 Rücktritt/Kündigung (Stornierung) des Kunden Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Landgasthofs Daute (»No show«)

  1. 1 Eine einseitige Lösung des Kunden von dem mit dem Landgasthof Daute geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktritts- recht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde oder ein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht besteht.
  2. 2 Sofern zwischen dem Landgasthof Daute und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Landgasthofs Daute auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er dieses nicht bis zum vereinbarten Termin gegenüber dem Landgasthof Daute in Textform ausübt.
  3. 2.1 Wurde kein Termin zum kostenfreien Rücktritt vereinbart, so tritt folgende Regelung in Kraft: Kostenfrei bei Stornierung bis 14 Tage vor Beginn der Hotelleistung; 30% unter 14 Tagen vor Beginn der Hotelleistung; 50% ab dem 7 Tag vor Beginn der Hotelleistung; 80% ab einem Tag vor Beginn der Hotelleistung.
  4. 3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen und besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht, behält der Landgasthof Daute den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Der Landgasthof Daute hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann der Landgasthof Daute den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück sowie für Pauschalarrangements mit Fremdleistungen, 70% für Halbpensions- und 60% für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

5 Rücktritt des Landgasthofs Daute

  1. 1 Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist der Landgasthof Daute in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Landgasthofs Daute mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Dies gilt entsprechend bei Einräumung einer Option, wenn andere Anfragen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Landgasthofs Daute mit angemessener Fristsetzung nicht zur festen Buchung bereit ist.
  2. 2 Wird eine gemäß Ziffer 3.5 und/oder Ziffer 3.6 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Landgasthof Daute gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist der Landgasthof Daute ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
  3. 3 Ferner ist der Landgasthof Daute berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls
    • höhere Gewalt oder andere vom Landgasthof Daute nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
    • Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;
    • der Landgasthof Daute begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosenGeschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Landgasthofs Daute in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Landgasthofs Daute zuzurechnen ist;
    • der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;
    • ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer 1.2 vorliegt.
  4. 4 Der berechtigte Rücktritt des Landgasthofs Daute begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz. Sollte bei einem Rücktritt nach vorstehender Ziffer 5.2 oder 5.3 ein Schadensersatzanspruch des Landgasthofs Daute gegen den Kunden bestehen, so kann der Landgasthof Daute diesen pauschalieren. Die Ziffer 4.3 gilt in diesem Fall entsprechend.

6 Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe

  1. 1 Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht in Textform vereinbart wurde.
  2. 2 Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
  3. 3 Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Landgasthof Daute spätestens um 12:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann der Landgasthof Daute aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Preis gemäß Preisverzeichnis) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 90%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass dem Landgasthof Daute kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

7 Haftung des Landgasthofs Daute

  1. 1 Der Landgasthof Daute haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Landgasthofs Daute beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Landgasthofs Daute beruhen. Vertragstypische Pflichten sind solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde vertraut und vertrauen darf. Einer Pflichtverletzung des Landgasthofs Daute steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer 7 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Landgasthofs Daute auftreten, wird der Landgasthof Daute bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
  2. 2 Für eingebrachte Sachen haftet der Landgasthof Daute dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Der Landgasthof Daute empfiehlt die Nutzung des Hotel- oder Zimmersafes. Sofern der Kunde Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800,00 EUR oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500,00 EUR einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Landgasthof Daute.
  3. 3 Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf dem Parkplatz des Landgasthofs Daute, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet der Landgasthof Daute nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1, Sätze 1 bis 4.
  4. 4 Weckaufträge werden vom Landgasthof Daute mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten für die Kunden werden mit Sorgfalt behandelt. Der Landgasthof Daute kann nach vorheriger Absprache mit dem Kunden die Annahme, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung von Post und Warensendungen übernehmen. Der Landgasthof Daute haftet hierbei nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1, Sätze 1 bis 4.

8 Schlussbestimmungen

  1. 1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen sind unwirksam.
  2. 2 Ist der Kunde Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Standort des Landgasthofs Daute. Der Landgasthof Daute kann wahlweise den Kunden aber auch am Sitz des Kunden verklagen. Dasselbe gilt jeweils bei Kunden, die nicht unter Satz 1 fallen, wenn sie ihren Sitz oder Wohnsitz nicht in einem Mitgliedsstaat der EU haben.
  3. 3 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
  4. 4 Entsprechend der gesetzlichen Verpflichtung weist der Landgasthof Daute darauf hin, dass die Europäische Union eine Online-Plattform zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten eingerichtet hat: http//ec.europa.eu/consumers/odr/
    Der Landgasthof Daute nimmt jedoch nicht an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teil.